7.2 Der Generalstreik

Die Lebenslage des Volkes, vor allem der werktätigen Bevölkerung, hatte sich mit zunehmender Dauer des Krieges erheblich verschlechtert. Nicht nur, dass die Lebensmittelrationen gesenkt wurden, auch die sozialen Leistungen in den Betrieben wurden eingeschränkt.

Der Volksfreund beschreibt die Not der Bevölkerung am 2. November 1915:

„Wie hoch die Flut des Unmutes über die Lebensmittelteuerung in der Bevölkerung bereits gestiegen und wie entschlossen ihr Wille ist, ein gründliches Abdämmen des Lebensmittel-wuchers zu fordern, das bewies jedem, der sehen wollte, die öffentliche Versammlung, die gestern vom Sozialdemokratischen Verein in den großen Saal des Wilhelmsgartens einberufen war (…)

Die Stimmung ist so knapp als richtig zusammen gefaßt in diesen vier Worten:

Not kennt kein Gebot!“

Frauen, unter ihnen  Minna Faßhauer, verfolgten in der nächsten Sitzung des Magistrats vor allem, wie die sozialdemokratischen Stadtverordneten die ihre Forderungen nach ausreichenden und billigen Lebensmitteln vertraten. Sie sprach als erste in der Diskussion:

„Sie haben die Ausführungen gehört und durch Ihren Beifall bewiesen, dass Sie einverstanden sind. Wie groß die Fleischnot ist, das beweist die Menge von Menschen, die heute nach der Freibank gehen. Es ist solch ein Gedränge, dass Polizisten dort Ordnung schaffen müssen. In der Kartoffelfrage ist es dringend Zeit, dass zugegriffen wird. Wir haben Opfer gebracht, aber wir verlangen auch von denen, die vom Vaterlande große Stücke Boden besitzen, dass sie Opfer bringen. Wir wollen eine Deputation zu den Ministern schicken und ihnen sagen, dass die deutschen Arbeiter nicht mehr hungern wollen! (Stürmischer Beifall.)

Die folgende Versammlung im Wilhelmsgarten beschloss, eine Deputation von Frauen an das Herzogliche Ministerium zu senden, um  Forderungen vorzulegen. Diese Deputation wurde von Minna Faßhauer geführt.Auftrag: Die Regierung solle begreifen, dass in der unter dem Wucher leidenden Bevölkerung ein Wille herangereift und stahlhart entschlossen sei, wegzuräumen, was der Versorgung der Bevölkerung mit billigen Lebensmitteln im Weg stehe.

Einmütig stimmte die Versammlung den Forderungen zu, die in folgender Entschließung erhoben wurden:

„Die durch gewissenlose Produzenten und Großspekulanten während der Kriegszeit wucherisch in die Höhe getriebenen Lebensmittelpreise haben eine außerordentliche Notlage weiter Schichten der Bevölkerung herbeigeführt. Die Versammelten fordern deshalb ein schleuniges behördliches Eingreifen der Braunschweiger Landesregierung und der Reichsregierung auf folgender Grundlage:

  1. Festsetzung von mäßigen Höchstpreisen für Produzenten, Groß- und Kleinhandel. Die Höchstpreise haben sich nicht an die gegenwärtigen, wucherisch hochgeschraubten Marktpreise zu halten; sie sind viel mehr so festzusetzen, dass dem Produzenten und Händler lediglich der Durchschnittsprofit normaler Friedensjahre bleibt.
  2. Höhere Aufwendungen für die Einfuhr von Gebrauchsartikeln und Lebensmitteln vom Ausland sind aus Reichsmitteln zu decken. Die Einfuhr ist durch die Zentraleinkaufs-gesellschaft kaufmännisch zu leiten. Diese Reichsaufwendungen für Lebensmittel sind durch Besteuerung der Kriegsgewinne zu decken.
  3. Rationierung (Kartenausgabe) für Fleisch, Fleischwaren, Butter und Speisefetten.
  4. Beschlagnahmerecht der Gemeinden für Lebensmittel. Beschlagnahmepflicht auf
  5. Anweisung des Ministeriums des Innern.
  6. Produktionszwang auf zwangsgenossenschaftlicher, kommunal- und staatsbetrieblicher Grundlage.
  7. Die Gemeinden müssen zur Lebensmittelversorgung angehalten werden. Die Abgabe ist so zu regeln, dass in erster Linie die minderbemittelte Bevölkerung berücksichtigt wird und die Waren zu mäßigen Preisen erhält. Durch Kartenausgabe (Rationen-einteilung) muß vermieden werden, dass einzelne Personen größere Quantitäten erwerben, während andere leer ausgehen. Für Familien und Hinterbliebene minderbemittelter Kriegsteilnehmer soll von den Gemeinden ein ermäßigter Preis festgesetzt werden.

Sofort erforderlich sind Höchstpreise und Beschlagnahmerecht für folgende Lebensmittel: Vieh, Fleisch, Fleischwaren, Seefische, Milch, Butter, Käse, Eiern, Oele, Fette, Hülsenfrüchte, Gemüse.“

Deutlich wird, dass diese Unmutsäußerungen lediglich die Spitze des Eisbergs darstellen!

Diese allgemeine Not der Bevölkerung bestärkte ihren Wunsch nach sofortiger Beendigung des Krieges. In den sich ausbreitenden revolutionären Kämpfen 1917 wurde in immer größerem Maße die Forderung erhoben, diesen Krieg sofort zu beenden. Auch jetzt wurden wieder selbstgefertigte Handzettel mit dem Aufruf zum Streik in den Betrieben verteilt.

Die ersten, die diesem Aufruf folgten, waren die auf einem Neubau der Firma Büssing beschäftigten Bauarbeiter. Insgesamt beteiligten sich die Arbeiter von 52 Betrieben ganz oder teilweise am Streik.

Dem Aufruf zur Versammlung am Nachmittag des 15. August folgten etwa 5 000 streikende Arbeiter. Diese Versammlung konnte die Streikforderungen beschließen und eine Verhandlungskommission bestehend aus: R. Kugelberg, Richter, Warnecke, P. Junke und Minna Fasshauer wählen, bevor sie von einem großen Aufgebot von Landjägern für verboten und aufgelöst erklärt wurde.

Die Verhandlungskommission hatte den Auftrag, dem Staatsministerium folgende Forderungen zu übermitteln:

  1. Einsetzung eines Ernährungsausschusses, an dem Vertreter der Arbeiter beratend, bestimmend und mit ausübender Gewalt teilnehmen.

  2. Beseitigung aller Sondervergünstigungen für einzelne Schichten der Bevölkerung und gerechte Verteilung aller Lebensmittel und Bedarfsgegenstände nach gleichem Maße an die Gesamtbevölkerung.

  3. Beseitigung aller Überstundenarbeit. Einführung des achtstündigen Arbeitstages. Entsprechende Lohnerhöhungen. Wiedereinführung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen in den Fabriken. Aufhebung des Hilfsdienstgesetzes.

  4. Reform des braunschweigischen Landtagswahlrechtes nach einem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht für alle männlichen und weiblichen Staatsbürger.

  5. Aufhebung des Belagerungszustandes und aller Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechtes sowie des Koalitions-rechtes. Sofortige Ermächtigung zur Herausgabe eines Blattes für die Arbeiterschaft Braunschweigs.

  6. Sofortige Befreiung aller wegen politischer und militärischer Vergehen Verhafteter und Verurteilter; ebenso solcher Personen, die wegen Lebensmittelunruhen verurteilt sind.

  7. Eintreten der Braunschweiger Regierung für die Anbahnung sofortiger Friedensverhandlungen auf der klar ausgesprochenen Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, ohne Annexion und Kriegsentschädigung.

  8. Bestimmte Zusage, dass kein am Streike in irgendeiner Weise beteiligter wegen der Streikbeteiligung gemaßregelt, zum Militär eingezogen oder strafrechtlich verfolgt werde.

Diese Forderungen wurden dem Staatsministerium von der Kommission unterbreitet. Das Ministerium erklärte, über die von den Streikenden beschlossenen Forderungen erst nach Wiederaufnahme der Arbeit verhandeln zu können. Diesen Entscheid sollte die Kommission auf einer für den 16. August genehmigten Versammlung übermitteln. Diese fand vormittags 10 Uhr im „Ölper Waldhaus“ statt. Inzwischen hatten sich aber weitere Arbeiter dem Streik angeschlossen, so dass jetzt 7 000 Arbeiter in der Versammlung anwesend waren. Sie folgten dem Aufruf, die gestellten Forderungen durchzusetzen und die Arbeit nicht wieder aufzunehmen.

Mit diesem Ergebnis hatten die Minister nicht gerechnet. Als die Kommission damit bei ihnen erschien, wurde sie abgewiesen.

Das Generalkommando verhängte den verschärften Belagerungszustand, alle Rüstungsbetriebe wurden unter militärische Leitung gestellt. Mit dieser Maßnahme wurden die Arbeiter dieser Betriebe als zum „Heeresdienst eingezogen“ betrachtet. Gleichzeitig wurde in Braunschweig ein außerordentliches Kriegsgericht installiert. Die Verhandlungskommission wurde aufgefordert, diese Maßnahmen der Arbeiterschaft bekanntzugeben und die Wiederaufnahme der Arbeit durchzusetzen.

Dieser Aufforderung leistete die Kommission nicht Folge. Die Arbeiter der Jutespinnerei wie der Konservenindustrie schlossen sich dem Streik an. Auf der am 17.8.1917 einberufenen Versammlung fand sich niemand, der den zahlreich erschienenen Arbeitern den Abbruch des Streiks empfahl.

Sofort, nachdem auch dieser Versuch gescheitert war, die Arbeiter zum Abbruch des Streiks zu bewegen, trat das außerordentliche Kriegsgericht in Aktion. Es wurden erhebliche Strafen gegen mehr als 200 streikende Arbeiterinnen und Arbeiter zu Strafen zwischen einer Woche und einem Jahr verhängt.

Selbst als der Streik beendet war, blieben viele der Gewaltmaßnahmen bestehen. So verpflichteten sich die Unternehmer von 52 Braunschweiger Betrieben auf Betreiben des GKdO dazu:

  1. Den jetzt bei ihnen als Arbeiter-Soldaten weder direkt noch indirekt einen Zuschuß zu ihrem Wehrsold zu zahlen.

  2. Den über den Sold hinausgehenden Verdienst bis zum Tariflohn auf das Konto des GKdO zu zahlen.

  3. Den durch diese Regelung entstehenden Lohnausfall auch nicht nachträglich zu vergüten.

  4. Listen „über notorische Störenfriede“ anzulegen und die hier namhaft gemachten Arbeiterinnen und Arbeiter für mindestens zwei Monate in ihren Betrieben nicht einzustellen.

Allen voran unterschrieb I. A. Schmalbach diese Vereinbarungen. Aber selbst dieses Druckmittel bliebe letzten Endes wirkungslos. Die Arbeiter produzierten in den Betrieben Ausschuß in Massen, so dass diese Maßnahme nach einiger Zeit stillschweigend außer Kraft gesetzt wurde. Auf diese Weise gelang es im Sommer 1917 den vereinten Anstrengungen der Unternehmer und des GKdO die „Ruhe“ in Braunschweig herzustellen.

Trotzdem in diesem Falle die Wiederaufnahme der Arbeit erzwungen wurde und die Arbeiterschaft ihre Forderungen nicht durchsetzen konnte, findet dieser Generalstreik im August 1917 in der Reihe jener Kämpfe Platz, bei denen die Braunschweiger Arbeiterschaft in vorderster Front des antimilitaristischen Kampfes in Deutschland stand.

  • Im Kampf für das Reichsvereinsgesetz,
  • Im Kampf ums allgemeine, gleiche, direkte und geheime Frauenwahlrecht,
  • Im Kampf für Kinderschutz, Kindergärten und – horte,
  • Im Kampf für eine Schule, die die Kinder fördert und Bildung vermittelt,
  • Im Kampf für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen,
  • Im zunehmend politische Kampf für umfassende Frauenrechte,
  • Im antimilitaristischen Sparzwangstreik,
  • Im großen Solidaritätsstreik für Karl Liebknecht,
  • Und letztlich im Generalstreik

ist die Braunschweiger Arbeiter*innenbewegung gewachsen, haben sie Bewußtsein für ihre Lage entwickelt und geholfen, das alte morsche System, den Feudalismusendgültig zu überwinden, den Adel als Herrschaftssystem und das Ständewesen abzuschütteln und wegzufegen.

Die November-Revolution ist das zwangsläufige Ergebnis unhaltbarer überholter Zustände. Die Forderungen der Frauen und Männer der Braunschweiger Arbeiterbewegung spiegeln sich in den erkämpften Erfolgen  der November-Revolution.