3. Kinderschutz und Kinderfreizeit

Die Fürsorgetätigkeit der Herrschenden…

Bereits seit 1901 fanden im Lechlumer Holz Waldspiele statt, an denen bis 1903 zwischen 250 und 400 Kindern teilnahmen. Die Initiative vom Braunschweiger Turninspektor, Professoren, Ärzten, Regierungsassistenten, kurz Persönlichkeiten des gehobenen Braunschweiger Bildungsbürgertums unterstützt. Spenden kamen in erster Linie von der Bank Oppenheimer & Sohn, Dankwardstraße. Milch wurde von der Braunschweiger Molkerei gespendet.

1903 brach eine Typhusepidemie mit Todesfällen unter den Kindern aus. Wie sich herausstellte, war die Ursache die Milch selbst und der Umgang mit ihr:

Die gespendete Milch, der jeglicher Fettgehalt entzogen worden war, diente zu der Zeit als Viehfutter. Die Kübel wurden von der Molkerei ohne Deckel im Wald abgestellt. Der Inhalt erwärmte sich im Laufe des Tages bei heißen Sommertemperaturen. Die Kinder schöpften mit Tassen, Dosen und anderem Geschirr direkt aus dem Kübel, die ansonsten auf dem Waldboden standen. Die Keime konnten sich ungehindert entwickeln.

und die Antwort der Arbeiterinnen

Die Beschlüsse, die die Frauenkonferenz der Sozialdemokratischen Partei in Nürnberg 1908 zum Schutz der Kinder fasste, sind als Antwort der sich verschlechternden Verhältnisse zu sehen. Der Wert der häuslichen Erziehung für die Entwicklung des Kindes wurde zwar als wichtig erachtet, aber angesichts der Not, die die Frauen mit ihren Kindern in den Erwerbsprozess zwang, als nicht ausreichend bewertet.

Den vorab gegebenen „Bericht der Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands für die Zeit vom August 1907 bis Ende Juli 1908“ verfasste Luise Zietz. Der Volksfreund zitiert vom 3. – 5. September 1908 daraus, dass der Kampf ums Frauenwahlrecht 1907 Priorität hatte, aber es wird auch bereits deutlich, was mit diesem Recht verknüpft wird:

Zwei () Anträge, denen der Parteitag seine Zustimmung gab, forderten unsere Genossen in den Gemeindevertretungen auf, unverzüglich die Errichtung von Kinderkrippen und Kindergärten durch die Kommune zu beantragen. Den Genossinnen wurde eine eifrige Propaganda für diese Forderungen zur Pflicht gemacht.“

Weiter wurde gefordert

  • Verbot der Kinderarbeit
  • Nachtarbeitsverbot für Frauen
  • Organisation von Kinderfreizeiten.

Weitere Anträge an anderer Stelle. Diese Beschlüsse waren für Minna Faßhauer Auftrag. Zu ihrer Arbeit für die Umsetzung des Reichsvereinsgesetzes und jahrelang alles beherrschenden Agitation für das Frauenwahlrecht kam nun die Organisierung der Kinderfreizeiten, der Kampf für Kinderschutz und seine Durchsetzung hinzu.

Bedingungen in Braunschweig

Nachdem 1906 Prinz Albrecht gestorben war, entschied sich der Regentschaftsrat dafür, Albert Otto die Regierung zu übertragen. Dieser drosselte zu Lasten der Arbeiterschaft die Verschuldung des Staates Braunschweig und siedelte bedeutende Industrie an.

Der „Volksfreund“ am 20. März 1909:

Das Elend der Jute-Sklaven in Vechelde.

… In Braunschweig wird das Familienleben unter dem Schutze der Behörden von den Kapitalisten am meisten der Gefahr der Zerstörung ausgesetzt; die Frauenarbeit ist bei uns am längsten mit ausgedehnt. (…) Der Arbeiterschutz, der im ‚Ordnungsstaate’ …mit am schlechtesten in ganz Deutschland …

In politischer Beziehung sind die Arbeiter bei uns genau so rechtlos wie ein Pflasterstein. In vereinsrechtlicher Beziehung standen die Braunschweiger Arbeiter bis zum Erlaß des Reichsvereinsgesetzes nächst Mecklenburg am schlechtesten in Deutschland da ….“

… „Wie ungeheuerlich gegen das Menschenrecht, gegen die einfachsten Regeln der Sittlichkeit in der unmittelbaren Nähe der Residenzstadt Braunschweig verstoßen wird … Exkursion in das benachbarte Vechelde, das eine der Goldgruben für die reichen Aktionäre der Jute- und Flachsspinnerei in sich birgt. … Mitleid mit den armen Menschen, die … an den Jutebetrieb gefesselt worden sind, ohne dass auch nur die allergeringsten Ansprüche erfüllt sind, die an die Unterbringung der etwa 450 bis 500 Arbeiterinnen und Arbeiter für ihre freie Zeit gestellt werden müssen.“

„Unter ortskundiger Leitung“ betreten die Besucher ein Hinterhaus und ein Zimmer, „3 Meter breit, 4 Meter lang und 2,60 Meter hoch. Die schmutzigen Wände sind zum großen Teil klatschnaß“. Möbliert ist der Raum mit zwei primitiven Bettstellen und einer kleinen Wiege, in denen sich „kurz und klein gelagertes feuchtes Stroh befindet. – 8, acht Menschen, lebende Menschen wohnen und schlafen in dieser Höhle.“ Das Zimmer teilen sich ein alter Mann und ein Ehepaar mit vier Kindern: ein 18jähriger Sohn, die übrigen Kinder 7 bis 2 Jahre alt sowie ein 18jähriges Mädchen als Logisgängerin der Familie. Alle schlafen in den dicht nebeneinander stehenden beiden einzigen „Betten“. Für dieses leere Zimmer müssen jede Woche 4 M Miete bezahlt werden. „Wir waren entsetzt und glaubten, dass diese ‚Wohnung’ nur eine Ausnahme sei. Wir sollten bitter enttäuscht werden.“

Familien … mit Kleinkindern und Kindern, 14, 15 Jahre alt, und Untermietern, die alle in der Jutefabrik arbeiten, leben … auch in Kellern, in denen das Wasser auf dem Boden steht und an deren Wänden durch die Feuchtigkeit der Schimmelpilz blüht, vielfach ohne Licht- und Luftzufuhr. Babys werden in Pflege gegeben, Kinder ab vier Jahren werden den ganzen Tag sich selbst überlassen.

Wer mag da wohl der Zerstörer des Familienlebens sein?“

Verhältnisse, die auch in Braunschweig anzutreffen waren. Am 2. Juni 1909 schreibt der „Volksfreund“ „Die Arbeiterfeinde in ihrer Tätigkeit“, daß die bürgerliche Stadtverordnetenmehrheit nicht das geringste Verständnis für die Not der Arbeiter besitze, denn sie habe abgelehnt, 3000 Mark für die Speisung hungernder Kinder zu bewilligen. „Was gehen uns die Arbeiter an, wir wollen nicht, dass sie aus den Hungerverhältnissen herauskommen.

Das ist der Grundsatz der bürgerlichen Stadtverordneten, auch der der 3. Klasse.“

Folgerichtig klagt der Volksfreund am 31. Dezember 1912 an:

„… Heute fehlt es den Kindern an …: genügend Nahrung, Licht, Luft, Sonne. Sie wachsen in krankmachenden Bedingungen auf. Schulärzte berichten:

436 Kinder sind unterernährt und blutarm
248 Kinder haben Skrofulose
24 Kinder haben die Proletarierkrankheit Tuberkulose schon voll entwickelt
97 Kinder haben Herzleiden
277 haben schlechte Haltung und Rückgratsverkrümmung
207 Kinder haben Ungeziefer
Eine erhebliche Anzahl haben Störungen des Seh- und Hörvermögens.

Jedes dieser unglücklichen Kinder ein Ankläger gegen die heutige Weltordnung.“

„Die Fürsorgetätigkeit oblag den Schulärzten, die kranken … Kindern mit ihren Eltern eine hausärztliche Behandlung empfahlen. 112 Kinder befanden sich „in so elender Lage, dass sie nicht einmal die Arztkosten für ihre Lieblinge erschwingen konnten. …

Wieviel von den Kindern in den Genuß … eines Aufenthaltes an der See kamen, wird nicht berichtet. … Sobald sie wieder in die alten, krankmachenden Verhältnisse, die elenden Wohnungen, zu den darbenden Eltern zurück müssen, sind nach kurzer Zeit die Erfolge der Kur wieder zunichte. Die vielgerühmte Fürsorgetätigkeit unserer Herrschenden bedeutet gegenüber der Unsumme von vorhandenem Elend nichts weiter, als ein Tropfen Wasser auf einen heißen Stein.“

Auch diesen Missstand tragen die Arbeiter*innen am 2. Mai 1913 an die Öffentlichkeit:

Der „Volksfreund“ am 25. Juni 1914:

An die Arbeiterkinder Braunschweigs.

Die Schulferien stehen vor der Tür. Damit ihr auch in diesem Jahre wieder alle miteinander fröhliche Ferien verleben könnt, haben die Arbeitervereine beschlossen, wiederum … Ferienausflüge zu veranstalten. … die Kinderschutzkommission mitsamt dem Bildungsausschuß ist beauftragt, alle Vorarbeiten zu erledigen, … damit wir wieder in jeder Woche zweimal, vielleicht auch gar dreimal einen schönen Ausflug machen und dann … recht lustig im Walde spielen können.“

Die Erinnerungen von Franz Kahmann, einem der teilnehmenden Jugendlichen wurden festgehalten:

In der Sozialistischen Jugend gestaltete Minna Faßhauer auch in den Kriegsjahren Ferienspiele für Arbeiterkinder und unternahm mit ihnen Sonntagswanderungen ins Grüne, organisierte Feste und Spiele im Wald. Auch Weihnachtsfeiern für die Jugendlichen gehörten dazu.

„Unvergessen: Eine Elm-Wanderung. Ein ganzer Tag bei Mutter Natur. Birkengrün und Saatengrün genossen sie. Hunderte Teilnehmer kamen. Ihre Marschverpflegung bestand aus einem Beutel mit Pellkartoffeln. Diszipliniert und mit revolutionären Liedern marschierten sie durch die reichen Bauerndörfer. Minna immer an der Spitze.“

Karl Schlimme, Erinnerungen: Franz Kahmann erzog eine ganze Generation, „Rotfuchs“ Oktober 2007

Der „Volksfreund“ stellt am 25. Juni 1914 die 17 Verantwortlichen zur Durchführung der Kinderfreizeit vor, zu der Minna Faßhauer zählt:

H. Hartung, Gewerkschaftshaus, Werder
L. Schlösser, Beckenwerkerstraße
J. Jensen, Konsum-Verkaufsstelle, Gördelingerstr. 41
Th. Hesse, Echternstraße 4
H. Schütte, Konsum-Verkaufsstelle, Schöppenstedterstr.
H. Gelpke, Konsum-Verkaufsstelle, Nordstraße
Frau Kesselhut, Karl Schmidtstraße 5, III
A. Rieter, Gliesmaroderstraße 80, part.
Frau Menge, Comeniusstraße 8, II
Frau Wedemeyer, Marienstraße 19, III
Schünemann, Konsum-Verkaufsst., Kastanienallee 76
C. Schulze, Reuterstraße 2, l
F. Ohlendorf, Konsum-Verkaufsstelle, Gertrudenstraße 27
Wagner, Büffetier im Konzerthaus, Salzdahlumerstr.
Frau Faßhauer, Weststr. 12, I
Frau Geißler, Jahnstraße 19, III
D. Plätzmann, Konsum-Verkaufsstelle, Altstadtring 30

Den Wert der Kinderfreizeiten beschreibt der Volksfreund am 2.Juli 1914: die Ferienfreizeit sei „Ein Stück Kulturarbeit“, die in vielen deutschen Städten durchgeführt und dass für die Verpflegung und Spielgeräte unter der Arbeiterschaft gesammelt wird: Mainz spendet 60 Mark, Braunschweig 6 350 Mark. Dies sei die Gewähr für fröhliche Stunden der Kinder in den Wäldern rings um Braunschweig.

Die „Kinderfreundlichkeit“ der „Offiziellen“ im Herzogtum entlarvt der Volksfreund am 18. Juli 1914:

Der verbotene Wald

(…) Im Herzogtum Braunschweig … darf man nicht einmal … frei in den Wäldern spielen … Wie mancher Dichter hat nicht schon von dem freien Wald gesungen … Er wusste ja auch, dass der Wald dem Bischof und dem König gehört, aber er konnte … frei im freien Walde träumen, weil ihm kein Büttel, kein Scherge, kein Werkzeug der Unfreiheit … nachschlich.

Zerreißt eure Märchenbücher, die euch vom freien Walde erzählen, ihr Kinder, und werft sie euren Lehrern als Lügen ins Angesicht. Zischt sie aus, die Ärzte, die euch die Waldluft als bestes Heilmittel für eure blassen Kinder preisen, ihr braunschweigischen Arbeiterfrauen!

Sagt den Ärzten, dass ihr kein Geld habt, um eure Kinder in den freien Wald der Schweiz oder Nordamerikas zu schicken und dass ihr von den schönen Wäldern in Braunschweigs Umgebung keinen Nutzen für eure Kinder habt, weil die braunschweigische Regierung, diese fleischgewordene Volksfeindlichkeit, in ihrem Hasse gegen die aufgeklärte Arbeiterschaft jetzt schon so weit geht, dass sie den Arbeiterkindern den Aufenthalt im Walde verbietet … den Ferienausflügen der Arbeiterkinder ist der Wald verschlossen worden … durch Regierungsverordnung.

In den engen, alten, luftlosen Straßen, unter niedrigen Decken, in muffigen Winkeln und winzigen Stübchen wachsen die Braunschweiger Arbeiterkinder auf. Selbst in den neueren Straßen … atmen sie nur den gesundheitsschädlichen Staub, über den eine knickerige, unfähige und eigensinnige Stadtverwaltung nicht Herr werden kann, oder sie schlucken den Müll, der durch eine skandalös rückständige Müllabfuhr in wahren Gewitterwolken über die Straßen ausgegossen wird. Es gibt speziell braunschweigische Krankheiten, die in dieser Nachlässigkeit ihre Ursache haben.

In keiner anderen Stadt ist die Mittelohrentzündung, die durch Verstaubung der Schleimhäute des Rachens entsteht, so grauenerregend verbreitet, wie in Braunschweig. Halskrankheiten und namentlich auch Diphterie heischen Massenopfer. Die Lungenschwindsucht geht als Würgengel um. Die Rachitis füllt die Schulbänke mit verkrüppeltem Nachwuchs.“

Fotos: „Werkbank, Waschtag, Schrebergarten“ Heidi Lang und Hans Stallmach, Steinweg Verlag 1990

„Nun kommen die Sommerferien. Da sind nun die Männer und Frauen der modernen Arbeiterbewegung auf den Gedanken gekommen, die Arbeiterkinder … ins Freie zu führen und Ferienausflüge zu veranstalten …

Eigentlich sollte es in einem modernen Kulturstaate ganz selbstverständlich sein, dass die Kinder ungefragt in den Wald ziehen, dort frische Waldluft schöpfen und sich durch harmlose Spiele in der guten Luft erholen, kräftigen und unterhalten dürfen. Im Polizeistaate Braunschweig dagegen verlangt man, wie zum Beerenpflücken, auch zum Waldbesuch allein schon eine behördliche Erlaubnis. Dieses Verlangen ist … eine schier unerträgliche Schikanierung, nur ersonnen, um der Arbeiterbewegung selbst da, wo sie mit Politik gar nichts zu tun hat, Steine in den Weg zu werfen. Aber wir wollten den Kindern die Freude nicht verderben und haben deshalb um Erlaubnis nachgesucht. Darauf ging unserem Genossen Brenner folgendes Schreiben zu:

Es ist die braunschweigische Regierung, die den Arbeiterkindern den Wald verbietet.

Genesungsheime und Tuberkuloseheilanstalten muß sie auf Grund der Reichsgesetze unterhalten, damit die Invalidenrenten nicht zu sehr anwachsen; aber wo sie das Reich nicht über sich hat, da setzt sie sich der Volksgesundheit mit allen Machtmitteln entgegen.

Sie sperrt den Arbeiterkindern den Wald, wie sie den aus Versammlungen heimkehrenden Arbeitern die Straßen sperrt. Wie passt doch zu dieser Waldsperre so hübsch der Volksjubel beim Einzuge des Herzogs und der Taufe des Erbprinzen! … Wie rührend waren doch die Mären von den Affen und Eulen, die die Herzogin im Eulenspiegelhause eingekauft und unter arme Kinder verteilt habe. Die Mären waren erlogen.

… Todfeindschaft diesem System und auch Todfeindschaft dem glänzenden Schilde, hinter dem es sich verbirgt! Sie ist wieder im besten Begriffe, sich unsäglich verhasst zu machen. Und an die glücklichen Zeiten, die der neue Herzog bringen sollte, glaubt kein Mensch mehr. Nicht er regiert, sondern die Vetternschaft der Volksfeinde.“

Quelle: Volksfreund, 18. Juli 1914

Volksfreund vom 23. Juli 1914:

Die Regierung bläst zum Rückzug

… Nach mehrmaliger reiflicher Prüfung aller in Frage kommenden Umstände habe die vorgesetzte Behörde entschieden, dass die Kinderspiele im Walde zu gestatten seien. … Mit der Aufhebung des Verbots der Kinderspiele im Walde soll eine grenzenlos aufhetzende Maßnahme wieder gut gemacht werden, die unsere Regierung wieder einmal in ihrer wahren Größe zeigt. S o l l gut gemacht werden. Sie wird nicht gutgemacht. Denn die Tatsache bleibt bestehen, dass ein solches Verbot erfolgt ist, … dass Sozialdemokraten sich der armen Kinder annahmen. … Dass sie damit absolut keinen Erfolg haben, treibt diese Herren zu immer heftigeren Hetzereien. … Nur weiter so.

Unsere Feinde arbeiten gut  f ü r  u n s, … Uns konnte kein besseres Agitationsmittel geboten werden, als das unerhörte, von uns gewiß nicht gewünschte Verbot der Kinderspiele im Walde.

Beilage zum Volksfreund vom 21. Mai 1915 in der Rubrik Braunschweiger Nachrichten:

Die Kinderschutzkommission.

Die SPD-Frauenkonferenz 1908 in Nürnberg hatte Wirkung gezeigt: Beschlüsse der Parteitage und Gewerkschaftskongresse machten es den Genoss*innen zur Pflicht, den Schutz der Kinder vor ungesetzlicher Ausbeutung, Verwahrlosung und Mißhandlung voranzutreiben.

Die Braunschweiger Arbeiterschaft hat … eine Kinderschutzkommission gewählt, deren Vorsitzender … unser leider gefallener Genosse Brenner war, der sich mit großer Hingabe der schönen Aufgabe … widmete. …

Durch den Krieg ist die Lust zur Ausbeutung der Kinder eine noch größere geworden und wird das Bestreben, die Kinder zur Arbeit heranzuziehen, nach dem Kriege noch stärker hervortreten. Es muß deshalb jetzt schon angefangen werden, die Genossen und Genossinnen über die gesetzlichen Bestimmungen des Kinderschutzes aufzuklären. Bekanntlich dürfen in Deutschland von einem gewissen Alter an sowohl eigene als fremde Kinder beschäftigt werden. In welchem Umfange eine solche Beschäftigung zulässig ist, wird von Zeit zu Zeit die Kommission an dieser Stelle veröffentlichen.

Wo irgendwo ein Kind verwahrlost, misshandelt oder in ungesetzlicher Weise zur Arbeit herangezogen wird, möge man es den hier folgenden Mitgliedern der Kinderschutzkommission melden, die versuchen werden, das Los der armen Kinder erträglicher zu gestalten.

Die Kinderschutzkommission:

  • Hedwig Steinbrecher, Korfesstr. 22, II, Vorsitzende.
  • Josef Schächtl, Münzstraße 9, Kassierer.
  • Anna Broßwitz, Helenenstraße 13.
  • Minna Faßhauer, Weststraße 19.
  • Hulda Graf, Schlossstrasse 8, I, Eingang Oelschlägern.
  • Anna Kesselhut, Karl Schmidtstraße 5, III.
  • Helene Matz, Juliusstraße 24 a, III.
  • Anna Menge, Comeniusstraße 8, III.
  • Frau Schlimme, Reichsstraße 18a.
  • Berta Schlösser, Wörthstraße 5, p.
  • Marie Wedekind, Mönchstraße 13, p.“

Bis jetzt wissen wir, daß Minna Faßhauer unter illegalen Bedingungen für das Reichsvereinsgesetz tätig war, damit Frauen sich politisch organisieren dürfen, daß sie im Wahlrechtskampf für die Frauen und in der Kinderschutzkommission für die Kinder aktiv war.

Ein weiteres Problemfeld konnte Minna Faßhauer erst aufgreifen, nachdem sie 1918 Volkskommissarin für Volksbildung geworden war:

Das „Wilhelmstift“

In Bevern nahe Holzminden, das 1918 zum Herzogtum Braunschweig gehörte, steht ein Schloss, das eine Erziehungs- und Besserungsanstalt für „elternlose Kinder“ beherbergte: das „Wilhelmstift“ (sh. wikipedia).

Bereits am 18. November 1918 veröffentlichte das Volkskommissariat für Volksbildung zwei Bekanntmachungen zum Wilhelmstift. In der ersten weist „das Volkskommissariat für Volksbildung weist darauf hin, daß Anträge mit eingehender Begründung auf Entlassung von Zöglingen des „Wilhelmstiftes“ in Bevern an das genannte Kommissariat zu richten sind mit der Aufschrift: „In Sachen ‚Wilhelmstift‘…“

Und zweitens:

„Bekanntmachung

 Auf zahlreiche Anfragen weisen wir darauf hin, daß in Kürze ein Jugendgerichtshof, dem Beisitzer aus den Kreisen der Elternschaft und der Jugenderzieher angehören, eingerichtet werden wird, der die Akten über sämtliche Kinder, die dem „Wilhelmstift“ in Bevern jetzt angehören, alsbald einer sofortigen Nachprüfung unterziehen und erneut feststellen wird, welche Zöglinge noch fernhin in der Anstalt zu verbleiben haben.

                                                                                                Braunschweig, 18. November 1918

                                                                               Das Volkskommissariat für Volksbildung.“

 (Quelle: Nds. Staatsarchiv Wolfenbüttel, 12 A Neu Fb. 5 Nr. 708)

Bereits zehn Tage nach Beginn der Revolution, am 18. November 1918 ging das Volkskommissariat für Volksbildung daran, zu prüfen, ob die Verbringung der Kinder in diese Anstalt berechtigt ist. In der Braunschweigischen Landeszeitung erscheint am 19. November 1918 diese Meldung:

“ Eine Vorlage betr. Schaffung eines Jugendgerichtshofes wurde einer Kommission zur Vorberatung überwiesen. Der Präsident teilte mit, daß der Arbeiter- und Soldatenrat in Holzminden sämtliche Fürsorgezöglinge entlassen hat. Es sollen dort haarsträubende Zustände geherrscht haben, wegen deren die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen würden.“

Der schlechte Ruf des Wilhelmstiftes in der Arbeiterschaft, der auch Minna Faßhauer bekannt war, die fragwürdigen Gründe für die Internierung der Kinder, werden eindrücklich bestätigt. Mit Hilfe des Holzmindener Arbeiter- und Soldatenrates konnten die Kinder  befreit werden.

Der Braunschweiger Historiker Hans-Ulrich Ludewig schreibt: „Dass ein frischer Geist in der Schulbehörde wehte, zeigten die Vorgänge um das ‚Wilhelmstift‘ in Bevern bei Holzminden, einem Heim für schwer erziehbare Kinder. Dort herrschten katastrophale Zustände; körperliche Gewalt, Strafaktionen waren an der Tagesordnung. Die beiden Volkskommissare, Minna Faßhauer und Kautz, verschafften sich vor Ort einen persönlichen Eindruck. Wenig später wurde der Leiter der Anstalt abgelöst.“ Hans-Ulrich Ludewig: „160 TAGE WEHT DIE ROTE FAHNE“, Die Revolution in Braunschweig 1918/1919, Verlag Appelhans, Braunschweig, 2020, Seite 67.

Minna Faßhauer hat dieses Problem zeitgleich mit der Schulfrage bereits eine Woche nach Amtsantritt angepackt. Aus gutem Grund:

Das Ergebnis der „Erziehung“ in der „Besserungsanstalt“ Wilhelmstift in Bevern Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts ist in einem „Fallbeispiel“ festgehalten worden. Es legt gleichzeitig die Lebensbedingungen der Arbeiterklasse und den Stellenwert der Frauen in der Gesellschaft offen. Mit großer Klarheit zeigt der Bericht die Unmöglichkeit, sich als Einzelne aus den Verhältnissen zu befreien, die von dem allgegenwärtigen Repressionsapparat und der anmaßenden Machtvollkommenheit der vollstreckenden Beamten aufrechterhalten wurden.

Hier der Bericht über das Leben einer Frau in der Braunschweiger Arbeiterklasse, die als Kind in der Besserungs- und Erziehungsanstalt Wilhelmstift auf das Leben „vorbereitet“ worden ist:

Ein Fallbeispiel

Unter den Schriftstücken der Herzoglichen Polizeidirektion findet sich auch die Personalakte einer Braunschweigerin, die sich gelegentlich aus wirtschaftlicher Not prostituierte und auch ab und zu mit Männern im „Concubinat“ zusammenlebte.1

Zwar weisen die Eintragungen über diese Frau, Emma Prigge, einige Lücken auf, doch läßt sich ihre Lebensgeschichte hinreichend rekonstruieren. Ihre Geschichte zeigt, wie schwierig es war, ein „Leben in Arbeit und Ehren“ zu führen, auch, wie dies durch die Nachstellungen der Polizei erschwert wurde.

Am 27. Mai 1864 kommt Emma Prigge unehelich zur Welt. Über ihren Vater erfahren wir nichts. Ihre Mutter, Carolina Prigge, lebt 1873 zusammen mit Emma bei dem Arbeiter Johann Meyer und dessen beiden Töchtern. Die Polizei wird das erste Mal auf Emma und ihre Zuhause aufmerksam, nachdem sich die Schule über das häufige Fehlen Emmas beklagt hatte. Mehrere Ermahnungen an ihre Mutter waren wirkungs-los geblieben, und so erscheint die Polizei, die schlimme Wohnungsverhältnisse feststellt, die für die Kinder nicht zumutbar seien. Die Aufnahme Emmas und ihrer Stiefschwestern in das städtische Pflegehaus wird beantragt:

„Mit Bezug auf mein heutiges Schreiben, die Kinder des Handarbeiters Johann Christian Wilhelm Gottlieb Meyer betr., beantrage ich dienster-gebenst, auch die 9 Jahre alte Emma Prigge, Tochter der unverehelichten Carolina Prigge, Zuhälterin des p. Meyer, welche beide, Mutter und Tochter mit p. Meyer in derselben Bretterbude hausen, einstweilen in das Städtische Pflegehaus aufzunehmen, da ihre Aufnahme in das Wilhelmstift von hier aus beantragt, ein längerer Aufenthalt des Kindes in jener Bretterbude aber unzulässig erscheinen muß.“

Die Aufnahme der Kinder in die Besserungs- und Erziehungsanstalt „Wilhelmstift“ in Bevern bei Holzminden hatte das Stadtgericht anzuordnen. Dort fand im November 1873 die Verhandlung statt. Zwar protestierten die Eltern „gegen die Aufnahme ihrer Kinder in das Wilhelmstift weil weder sie noch ihre Kinder Handlungen begangen, welche eine solche Strafe rechtfertigten“ doch wird die Einweisung verfügt.

Dass dies als Strafe empfunden wurde, hatte seinen Grund wohl nicht nur darin, daß auf Heimkindern ein Makel haftete, sondern sicher auch, weil Emmas Mutter dieses Haus kannte. Sie war im Wilhelmstift, nachdem sie schon im Alter von 2 ½  Jahren ins Armenhaus am Klint und später ins Armenpflegehaus vor dem Petritore gekommen war, weil sie nach dem Urteil der Behörden aufgrund ihrer Erziehung „verdorben“, „sittlich verwahrlost“, und ein „böses Beispiel“ für andere Kinder gewesen war.2 Nun war sie auch ein böses Beispiel für Emma – die Besserungs-anstalt hatte anscheinend nichts gebessert.

Die Hausordnung des Wilhelmstiftes gibt Auskunft über das Erziehungsziel, das darin bestand, „ diejenigen welche der Bettelei, dem Vagabundieren, dem Trinken, dem Müßiggange oder anderer Arten der Unsittlichkeit, in dem Maße sich ergeben haben, daß sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, an ein stetiges und arbeitsames Leben zu gewöhnen und zu einer ihren Kräften und ihrer Neigung zusagenden Beschäftigung anzulernen, und sie so sittlich zu bessern und in den Stand zu setzen, sich rechtlich zu ernähren.“3

Die Praxis in solchen Anstalten sah aber so aus, daß man den Kindern die Sittlichkeit einzuprügeln versuchte.

Emma verbringt über fünf Jahre in Bevern, bis ihr im Januar 1879 die Entlassung zu ihrer Konfirmation in Aussicht gestellt wird. Der Vorstand des Wilhelmstiftes beschreibt die nun Vierzehnjährige als ein „körperlich kräftiges entwickeltes Mädchen, zu jeder geistigen Beschäftigung unlustig, zu Handarbeiten jedoch fähig und geneigt.“

Nach ihrer Entlassung findet Emma zusammen mit ihrer Stiefschwester Henriette Meyer Aufnahme in der „Bildungsanstalt für weibliche Dienstboten“ am Ruhfäutchenplatz. Wie lange sie dort bleibt und wie es ihr ergeht, ist nicht überliefert, doch verläßt sie im Sommer 1881 Braunschweig. Sie hatte einen Mann kennengelernt, von dem sie ein Kind erwartet und ergreift, so scheint es, mit diesem mann, dem Arbeiter Wilhelm Glene, die Flucht. Sie sagt auch ihrer Mutter nichts, die sich im August dieses Jahres besorgt bei der Polizei nach dem Verbleib ihrer Tochter erkundigt.

Doch wenig später ist Emma, die wohl eingesehen hat, daß ihr die Flucht nichts bringt, wieder da. In ihrer Personalakte steht der Eintrag: „Sie ist schwanger und eine der Liederlichkeit und dem Müßiggange ergebene Person!“ – Die Polizei hatte sich ihr Bild gemacht.

Am 23. März 1882 kommt ihr Sohn Carl Wilhelm Eduard zur Welt. Ob sie in den nächsten Jahren bei der Mutter bleibt, ist aus der Akte nicht zu ersehen aber wahrscheinlich, denn erst im Frühjahr 1885 wird sie bestraft, weil sie mit dem Vater ihres Kindes Zusammenlebt, ohne mit ihm verheiratet zu sein.

In der Zwischenzeit wird es ihr nicht sehr gut gegangen sein, da sie mehrfach wegen gewerbsmäßiger Unzucht oder unzüchtigem Umhertreibens bestraft wird und auch einmal geschlechtskrank im Krankenhaus lag.

Im März 1886 folgt nach einer Verwarnung die nächste Strafe wegen Konkubinats (10 Mark oder 3 Tage Haft), worauf Emma und Glene auseinander ziehen. Im gleichen Jahr gibt es noch einige Strafen wegen unzüchtigen Umhertreibens und im August einen weiteren Krankenhausaufenthalt.

Irgendwann in den nächsten Jahren heiratet Emma den Arbeiter Wilhelm Glene, trennt sich aber 1899 wieder von ihm und lebt im Jahre 1890 zusammen mit dem Kutscher Beckmann in einem Haus am Meinhardshof, während ihr Sohn bei seiner Großmutter in Pflege ist.

Nach ihrem Einzug dauert es gerade zehn Tage, bis die Sittenpolizei in ihrer Wohnung auftaucht, die obligatorische Verwarnung wegen ihrer wilden Ehe ausspricht und sie auffordert, sich wieder zu trennen. Die beiden unterlassen dies und werden ein paar Tage später morgens in aller Frühe von dem Polizeisergeanten Bussenius im Bett überrascht. Im Protokoll heißt es:

„… ist am 17. Mai des Morgens, halb sechs Uhr die getrennt lebende Ehefrau des Arbeiters Wilhelm Glene, Emma, geb. Prigge, mit dem Kutscher Hermann Beckmann in dem Hause Meinhardshof 1 in einer Wohnung, und zwar in einem Bette liegend, betroffen.“

Die derart „Betroffenen“ werden auf das Polizeirevier gebracht und für 24 Stunden inhaftiert. Beckmann gibt an, er unterstütze Emma mit Geld, weil sie „nur periodisch“ arbeite.

Als sie im Oktober 1890 immer noch zusammen wohnen, stellt die Polizei ein Ultimatum: bis zum 1. November, es sind noch drei Tage, sollen sie getrennt Wohnungen bezogen haben, andernfalls werde man sie zwangsweise trennen. Sie kommen dieser Aufforderung nicht nach und bekommen eine neue Frist gesetzt, die sie wieder verstreichen lassen und wiederum für einen Tag eingesperrt werden. Am 25. November hat die Polizei ihr Ziel erreicht; Emma zieht aus der gemeinsamen Wohnung in den Nickelnkulk 46, Beckmann bekommt kurz darauf eine Wohnung in der Nachbarschaft, in Nummer 48.

Anfang 1891 folgen weitere Bestrafungen wegen Prostitution und schließlich im März die Unterstellung unter die Sittenkontrolle, gegen die Emma vergeblich Beschwerde einlegt. Während der drei nächsten Jahre läßt sich Emma nichts zu Schulden kommen. Irgendwann in dieser Zeit heiratet sie den Arbeiter Schinke. Im September allerdings wird sie wieder wegen gewerbsmäßiger Unzucht verurteilt und ins Kreisgefängnis eingeliefert.

Angesichts ihrer Vorstrafen hatte das Gericht diesmal auf Überweisung an die Landespolizeibehörde erkannt. Was die „corectionelle Nachhaft“ im Arbeitshaus in Wolfenbüttel bedeuten sollte. Am 2. September schreibt sie einen Brief an die Polizeidirektion und bittet darin, die verfügte Haftstrafe von sechs Wochen zu ermäßigen und die Überweisung an die Landespolizeibehörde noch einmal auszusetzen.

„Ich habe ein 12 Jahre altes Kind zu ernähren, welches sich augenblicklich bei meiner alten Mutter befindet, welche selbst Armengeld bekommt. Der Vater befindet sich im Gefängnis zu Wolfenbüttel. Außerdem lebe ich mit dem Mann den 9. October schon 5 Jahre getrennt und ich war in Noth und hatte für mein Kind nichts zu leben.

Ich bitte darum nochmals mir doch nicht so von mein Kind zu reißen welches ich mein Leben rechtlich ernährt habe und durch Trennung mit meinem Mann zu solchem Leben gekommen bin und bin jetzt im festen Entschluß wenn es möglich ist zu erwirken mir die Überweisung ab zunehmen Braunschweig zu verlaßen und in einer Stadt zu arbeiten den hier kent einen ein jeder und weiß auch jeder das ich unter Controle stehe. Wißen es nicht die Arbeits-Geber so kennt einen doch der eine oder andere Arbeiter oder Arbeiterin und ich muß mich schließlich dafür schämen. Darum erbiete ich mich Braunschweig zu verlaßen. Ich bitte nochmals mir die Überweisung ab zunehmen…“

Emmas Situation ist verzweifelt. Obwohl sie jahrelang straffrei geblieben ist, bekommt sie nun die Härte des Gesetzes zu spüren. Sie sorgt sich um ihr Kind und um ihre Mutter, die Not leiden müssen. Sicher leidet sie auch unter der Gering-schätzung ihrer Umgebung, die sie nicht mehr aushält, sodaß sie sich in einer anderen Stadt mehr Glück und vielleicht auch Arbeit verspricht.

Ihr Gesuch wird aufgrund der Stellungnahme Wachtmeister Diekmanns abgelehnt, der sie als eine „in religiös-sittlicher Beziehung vollkommen herabgesunkene Person“ bezeichnet. Sie sei „eines der verlogensten Frauenzimmer“ und habe „den meisten Verdienst für die Erhaltung ihrer Zuhälter“ verwandt. Sie muß sechs Monate Nachhaft verbüßen und wird Mitte April 1895 entlassen.

Ein Jahr später wird sie erneut wegen gewerbsmäßiger Unzucht inhaftiert.

Im November 1896 wendet sich der Restaurator Steffen an die Polizei und beschwert sich darüber, daß sich sein Sohn „mit der Schinke“ herumtreibe. Emma wird vernommen und versprocht, die Beziehung abzubrechen, obwohl weder ihr Prostitution noch Steffens Sohn Zuhälterei nachgewiesen werden kann.

Augenscheinlich war es für eine als „sittlich verwahrlost“ abgestempelte Frau, die zudem unter Sittenkontrolle stand, schwer, „normale“ Beziehungen zu Männern zu haben. Sie wurde immer der Prostitution verdächtigt und die Männer der Zuhälterei.

Im Oktober 1899 bittet Emma um einen Wandergewerbeschein, da sie beabsichtigt, mit Konditoreiwaren, Südfrüchten und Blumen zu handeln. Dies wird ihr mit Hinweis auf ihre Vorstrafen verweigert.

Doch bald hat sie Glück: sie kann im Mai 1900 in einer Konservenfabrik im Akkord arbeiten. Nun wird es für sie allerdings schwierig, die regelmäßigen Untersuchungstermine in der Bruchstraße wahrzunehmen, und sie bittet darum, nur alle vier Wochen beim Polizeiarzt erscheinen zu müssen.

Die Polizei erkundigt sich beim Arbeitgeber, der mitteilt, Emma habe keine Entlassung zu befürchten. Trotzdem wird ihr Gesuch abgelehnt – mit dem Bemerken, sie halte sich abends oft am Wendentor auf und sei daher verdächtig, noch der Prostitution nachzugehen.

Inzwischen war ihr zweiter Ehemann verstorben. Am 1. November 1900 heiratet sie den Händler Fritz Kindel. In diesem Jahr heiratet ihr Sohn und wird Vater; Emma ist jetzt, 37jährig, Großmutter.

Über die wirtschaftliche Lage des Ehepaares in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts ist nichts zu erfahren, doch ist anzunehmen, daß sie weiterhin arm waren.

Im August 1903 versucht Emma erneut, einen Gewerbeschein zu erhalten, da das Einkommen ihres Mannes nicht ausreicht. Zu diesem Antrag bemerkt die Polizei, daß sie seit ihrer Heirat einen „besseren Lebenswandel“ führt, lehnt die Ausstellung des Scheines aber ab, weil zu befürchten sei, daß „sie weiter Gewerbsunzucht betreiben will.“

Vier Jahre später wird ihr das Papier wiederum verwehrt, weil sie „in keinem guten Rufe“ steht. Emma bleibt aber hartnäckig und versucht es im Februar 1908 noch einmal. Die Stellungnahme des Polizeisergeanten Siems berücksichtigt nun immerhin, daß sie sich acht Jahre straffrei geführt habe; man legt ihr dennoch nahe, ihren Antrag zurückzuziehen. Als Randbemerkung findet sich in der Akte:

„Die Frau Kindel will ihren Antrag nicht zurückziehen. Bemerkt wird noch, daß die K. eifrige Anhängerin der Socialdemokratie ist, auch eifrig agitiert.“

Am 26. Februar wird ihr der Gewerbeschein ausgehändigt, der sie berechtigt, als Händlerin mit „Kurz-, Galanterie- und Konditorwaren, Ansichtskarten, Fischwaren, Würstchen, Land-, Garten-, Süd- und Waldfrüchten von Haus zu Haus, sowie mit Limonade auf Messen u. Märkten u. Volksfesten“ ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Der Argwohn der Polizei bleibt bestehen; ein Beamter vermerkt: „Ich werde den Betrieb streng überwachen lassen.“

Im Jahre 1911 gerät sie ein letztes Mal mit dem Gesetz in Konflikt; sie wird wegen verbotenen Glücksspiel zu einer Strafe von 5 Mark verurteilt. Im Juli des gleichen Jahres stellt sie einen Neuantrag auf einen Gewerbeschein und die Polizeidirektion sieht keinen Hinderungsgrund mehr:

„Gewohnheitsmäßige Arbeitsscheu ist trotz angestellter Ermittlungen nicht nachzuweisen, für ihre Familie hat sie bislang auch gesorgt.“

Trotz der vielen Steine, die ihr von der Polizei in den Weg gelegt worden waren, ist es Emma schließlich gelungen, „ehrbar“ zu werden. Doch ist dieses Leben armselig genug; die Geschäfte der Kindels gehen eher schlecht als recht, ihr einziger Sohn Karl, inzwischen Vater von drei Kindern kommt als Invalide aus dem ersten Weltkrieg zurück und findet keine Arbeit. Im Jahre 1920 schreibt die Polizeidirektion:

„Seit 1917 ist sie Echternstr. 41 wohnhaft und hat dort einen kleinen Laden, der nur 2 Mtr. lang und 1 ½ Mtr. breit ist. Nach den dort angestellten Ermittlungen ist die Geschäftslage dort nicht günstig und soll die Kindel in ihrem Laden nur einen geringen Absatz haben.“

Auch Emmas Ehemann, der einen Handel mit Kleinvieh und Fellen betreibt, verdient sehr wenig. In der Zeit der Wirtschaftskrise verschlechtert sich die Lage der Kindels noch mehr. Emma versucht den Handel mit Obst und Südfrüchten auf der Straße.

Im Jahre 1927 beziehen die Kindels Armenunterstützung. Emma will es nun mit dem Blumenverkauf probieren und stellt einen Antrag:

„Ich bitte hier mit die Polizeidirektion mir einen Platz zum Blumenverkauf am Rathaus zu kommen zu lassen. Ich werde am 27. 5. 63 Jahre alt und kann in keinem Betriebe mehr Arbeit bekommen. Ich lebe im so bedürftigen Verhältnis so das ich eben Armengeld beziehe, und möchte mir wenigstens die Sommermonate selbst ernähren und nicht auf Kosten der Stadt leben…“

Emmas und ihres Mannes wirtschaftliche Situation bleibt weiterhin kümmerlich. Sie stirbt im Jahre 1932, fast so arm, wie bei ihrer Geburt.

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1 alle nicht anders gekennzeichneten Quellen stammen aus der Personalakte Emma Prigge/Schinke/Kindel (133 Neu 2158)

2 126 Neu 2902 Acta prigge, Carolina Dorothea, Schulkind aus Braunschweig, Aufnahme in die Besserungsanstalt zu Bevern betr.

3 126 neu 2875 Hausordnung des Wilhelmstifts zu Bevern 1834

Quelle: Gülzow / W. Schnitzer: Die Bruchstrasse: Traditionsinsel im Abseits – Dokumente zur Prostitution in Braunschweig 1807-1927
1986 Verlag Michael Kuhle, Braunschweig, RGG-Druck, Braunschweig, ISBN 3-923696-11-6

Fazit:

Mit diesem Fallbeispiel greifen wir den Eingangssatz auf: Die Fürsorgetätigkeit der Herrschenden….

Mit der November-Revolution schaffte Braunschweigs Arbeiter*innenklasse die Voraussetzungen, diese unwürdigen Verhältnisse zu beseitigen. Sich und die Kinder der Arbeiterklasse endgültig zu befreien und damit der Willkür des allgegenwärtigen Repressionsapparates zu entreißen gelang nur teilweise. An die Besitzverhältnisse wurde nicht gerührt, das Militär nicht entmachtet. Die Revolution wartet auf ihre Vollendung.

Die Recherchen werden fortgesetzt, die Berichte vertieft.