2. Vereins- und Versammlungsrecht für die Frauen / Wahlrechtskampf

Das preußische Vereins- und Versammlungsrecht von 1850 entsprach dem preußisch-feudalistischen Herren-Standpunkt. Die bürgerliche Revolution von 1848/49 hatte zwar einige Forderungen der jungen Arbeiter*innenbewegung durchsetzen können, die aber bereits 1850 im Interesse von Adel, Klerus, Großbürgertum (Bourgeoisie) wieder zurückgedreht wurden.

Über die Rechte von politischen Vereinen heißt es im § 8:

„…gelten …nachstehende Beschränkungen:

a) sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge als Mitglied aufnehmen, …

Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen.

Werden dieselben auf die Aufforderung des anwesenden Abgeordneten der Obrigkeit nicht entfernt, so ist Grund zur Auflösung der Versammlung oder der Sitzung (§§ 5, 6) vorhanden.“

1891 wurde das Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie zwar aufgehoben, aber der § 8 des preußischen Vereins- und Versammlungsrechtes behielt bis 1908 Gültigkeit.

Aber noch ist es nicht soweit.

Für die Arbeiterfrauen in Braunschweig bestand aber die Möglichkeit, sich in den „unpolitischen“ Bildungsvereinen zu treffen, die von den Organisationen der Arbeiterschaft geschaffen worden waren.

Minna Faßhauer war also gezwungen, mit den Arbeiterfrauen und den Jugendlichen unter illegalen Bedingungen über ihre familiäre, gesellschaftliche, wirtschaftliche Lage zu diskutieren. Den geschützten Raum dafür bildete der „Bildungsverein jugendlicher Arbeiter“. Nach außen dringen durften die Inhalte der Diskussionen nicht.

Die Jugendlichen lasen im Bildungsverein Marx und Engels, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht war ihnen vertraut. Sie organisierten im Geheimen ihre Beteiligung an Streiks und unterstützten insgesamt die Forderungen der Arbeiter*innenschaft.

Der gesellschaftliche Druck sorgt 1908 für ein Reichsvereinsgesetz, das nun überall Gültigkeit hat. Endlich ist es auch den Arbeiterfrauen in Braunschweig gestattet, am politischen Leben in ihren Organisationen teilzunehmen.

Die Arbeiterinnen und Arbeiter erkennen schnell die bitteren Pillen. Die Jugendlichen sind nach wie vor den restriktiven Verfolgungen der Braunschweiger Ordnungsmacht ausgesetzt:

  • Personen unter 18 Jahren bleiben von der Mitgliedschaft an politischen Vereinen und der Teilnahme an politischen Versammlungen ausgeschlossen.

ABER:

Den Frauen wird gestattet, sich in politischen Vereinen zu organisieren.

Artur Krull, ein Zeitgenosse Minna Faßhauers, erinnert sich später an sie: „Als im Jahre 1908 das Verbot der politischen Betätigung aufgehoben wurde, war sie führend für die Frauenbewegung tätig.“

Der „Volksfreund“ am 28. Januar 1908:

Das Reichsvereinsgesetz: Grundlage für den Frauen-Wahlrechtskampf

Mit dem Reichsvereinsgesetz von 1908 ist es den Frauen erstmals möglich, mit ihren Männern und Kollegen gemeinsam für das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht zu kämpfen.

Den Erinnerungen Minna Faßhauers ist deutlich zu entnehmen, daß sich die Frauen als Hauptträgerinnen der Bewegung für das neue Vereins- und Versammlungsgesetz gesehen haben:

„Schon als junges Mädchen hatte ich Gelegenheit, sozialistische Schriften zu lesen. Ich kam nach Braunschweig und wurde durch meinen Mann in die Organisationen der Arbeiterschaft eingeführt. Wir Frauen durften damals noch nicht am öffentlichen politischen Leben teilnehmen. Wir kamen dennoch heimlich zusammen. Der von uns Frauen geführte Kampf, voll unterstützt durch die Männer, führte 1908 zum Siege und damit zu unserer Gleichberechtigung im Versammlungsleben. Von da ab stand ich ständig in den Reihen der kämpfenden Arbeiterschaft, habe auch meine Söhne in diesem Sinne erzogen.“

Der Kampf ums Vereins- und Versammlungsrecht wird nun erweitert um das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht, aber ganz klar stand die Forderung nach dem Frauenwahlrecht auf der Tagesordnung. Um das bisher unerreichte Etappenziel zu diskutieren und die Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen ruft der Vorstand des sozialdemokratischen Vereins zu einer Versammlung auf.

„Volksfreund“ am 16. Mai 1908:

Ihre Verdienste um die Rechte der Frauen in der Arbeiterklasse sind so umfassend, daß Minna Faßhauer im September 1907 von den Organisationen der Arbeiter*innenschaft zur Ersten Internationalen Konferenz sozialistischer Frauen in Stuttgart delegiert wird.

Es ist davon auszugehen, daß sie starke Impulse von dieser Konferenz in die Braunschweiger Kämpfe hineingetragen hat, die sich die folgenden Jahre fortsetzen. Zentrale Forderung: „Her mit dem Frauenwahlrecht!“ Die Arbeiterfrauen kämpfen – zu diesem Zeitpunkt noch – unter illegalen Bedingungen, auferlegt durch die Bestimmungen des Vereins- und Versammlungsrechtes.

„Volksfreund“ am 16. März 1911:

(wird ergänzt)

 

Der Wahlrechtskampf geht – gemessen an der Gewichtung im „Volksfreund“ – in dem Maße zurück, wie die Berichterstattung über den erstarkenden Militarismus weiter zunimmt. Das ändert sich erst im Erstarken des Widerstandes und der Entstehung einer revolutionären Situation, der mehrere Streiks und ein Generalstreik vorangegangen waren. Der Kampf ums Wahlrecht ist Teil der Forderungen, die die Arbeiter*innenschaft entwickelt hat und die als Ergebnis der Novemberrevolution erkämpft worden sind (sh. „8. Novemberrevolution 1918“).